Weiss per Zufall jemand im Forum, ob Segelscheine irgendwann umgeschrieben bzw. gegen einen neue Form (vergleichbar Autoführerschein) getauscht werden müssn ???
Ist zwar kein Paddel Thema, ich weiss, aber trotzdem
Grüße, Sven
Segelschein
Hi
Das kommt darauf an was für einen Segelschein du hast.
Der Sportboot Binnen hat sich nicht geändert für Binnengewässer .
Der Sportboot See ebenso für die 3 Meilenzone
Wenn du noch einen BR Schein dein eigen nennst dann heißt der heute
Sportküstenschifferschein (SKS) (seit 1999 )
Beide sind freiwillig, der SKS ist aber ein amtlicher Schein.
Den BR konnte man bei der Einführung des SKS umschreiben, ob dies immer noch gilt weiß ich nicht aber sollte eigentlich so sein.
Er ist auch immer noch gültig wird nur nicht mehr ausgestellt/geprüft
Dafür gilt: (http://www.hscf.de/wellenbrecher/ausgab ... r2sks.html)
Inhaber des BR-Scheins können sich unter folgenden Voraussetzungen einen SK-Schein ausstellen lassen:
* BR-Schein vor dem 01.10.1999 ausgestellt
* Besitz des Sportbootführerscheins See
* falls der BR-Schein nach dem 31.12.1997 ausgestellt wurde, müssen zusätzlich 500 sm auf Segelyachten im Küstenbereich nach Erwerb des BR-Scheins nachgewiesen werden.
* 56,- DM Verwaltungsgebühr entrichtet wird.
Bei der Uni Mainz
http://www.uni-mainz.de/FB/Sport/SSA/Segeln/
findest du unter Führerscheine/Übersicht unten eine Grafik die alle Scheine zeigt
Ich hoffe das hilft dir
Ralf
Das kommt darauf an was für einen Segelschein du hast.
Der Sportboot Binnen hat sich nicht geändert für Binnengewässer .
Der Sportboot See ebenso für die 3 Meilenzone
Wenn du noch einen BR Schein dein eigen nennst dann heißt der heute
Sportküstenschifferschein (SKS) (seit 1999 )
Beide sind freiwillig, der SKS ist aber ein amtlicher Schein.
Den BR konnte man bei der Einführung des SKS umschreiben, ob dies immer noch gilt weiß ich nicht aber sollte eigentlich so sein.
Er ist auch immer noch gültig wird nur nicht mehr ausgestellt/geprüft
Dafür gilt: (http://www.hscf.de/wellenbrecher/ausgab ... r2sks.html)
Inhaber des BR-Scheins können sich unter folgenden Voraussetzungen einen SK-Schein ausstellen lassen:
* BR-Schein vor dem 01.10.1999 ausgestellt
* Besitz des Sportbootführerscheins See
* falls der BR-Schein nach dem 31.12.1997 ausgestellt wurde, müssen zusätzlich 500 sm auf Segelyachten im Küstenbereich nach Erwerb des BR-Scheins nachgewiesen werden.
* 56,- DM Verwaltungsgebühr entrichtet wird.
Bei der Uni Mainz
http://www.uni-mainz.de/FB/Sport/SSA/Segeln/
findest du unter Führerscheine/Übersicht unten eine Grafik die alle Scheine zeigt
Ich hoffe das hilft dir
Ralf
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